Generalanwalt für längere SPC-Laufzeit

Im Vorabentscheidungsverfahren C-471/14 – „Seattle Genetics“ (GEISTWERT hat berichtet – link) hat der Generalanwalt Niilo Jääskinen am 10. 9. 2015 dem EuGH vorgeschlagen, für die Berechnung der Laufzeit eines Ergänzenden Schutzzertifikats (SPC) auf den Tag des Zugangs des ersten Genehmigungsbeschlusses abzustellen, und nicht auf den früheren Tag der Genehmigung.

Falls der EuGH dem Vorschlag des Generalanwaltes folgt, bedeutet dies, dass der „Patentschutz“ für Schutzzertifikatsinhaber um einige Tage verlängert wird (nämlich für die Zeit des Postlaufes).

Wir warten nun auf das Urteil des EuGH.